Weniger ist manchmal mehr...
Obgleich ich vernünftig und sinnvoll erscheinenden Vorhaben grundsätzlich zustimmend gegenüber stehe, so macht sich bei mir was die „Gesamtmelioration Brislach“ betrifft seit der letzten Informationsveranstaltung dennoch sehr starke Zurückhaltung bemerkbar.
Dieser Anlass vom 21. November 2007 brachte es auf den Punkt: Was den von der geplanten Felderregulierung betroffenen Grundeigentümern nebst einer sachlichen Information seitens der Planungsstelle und Kantonsvertreter nach wie vor fehlt, sind verbindliche Sicherheiten, dass sie gegen ihren Willen keine Nachteile zu befürchten haben.
Die Verunsicherung in dieser Frage ist bei vielen Grundeigentümern nach wie gross und gegenwärtig. Aussagen betreffend grösstmöglichster Mitsprache sowie Berücksichtigung ideeller und wirtschaftlicher Interessen stehen jenen über Neuzuteilung diametral gegenüber. Und neu zugeteilt kann - so die treffende Feststellung eines damaligen Sitznachbars - hingegen nur werden, was zuvor einem bisherigen Besitzer „enteignet“ wurde.
"Ein Wahrscheinlich ist mir zuwenig"
Hierin liegt die Krux des Vorhabens, wollen doch zahlreiche Grundeigentümer an ihrem derzeitigen Eigentum festhalten. Ein Betroffener fasste diese Gemütslage nach Darstellung seiner Einzelsituation zutreffend zusammen: „Alle Beteuerungen, die Parzelle unter den dargelegten Umständen wahrscheinlich wohl behalten zu können, sind mir schlichtweg zuwenig“.
Insbesondere wenn es sich bei den betroffenen Parzellen um dorfnahe Grundstücke handelt, lässt die dynamische Bevölkerungsentwicklung der vergangenen Jahre die Überlegungen vieler Grundeigentümer objektiv nachvollziehen. Hinzu kommt, dass das „Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht“ mit seinen einschränkenden Auflagen betreffend Veräusserung und/oder Teilung eines Grundstücks ab einer gewissen Grösse ebenfalls nicht dazu beiträgt, den Gefallen der Grundeigentümer an möglichst grossen Einzelparzellen zu fördern.
Weniger wäre mehr
Ob das Vorhaben über die anstehende Gründung der Meliorationsgenossenschaft hinauskommen wird, hängt meines Erachtens sehr stark davon ab, wie Einzelwünsche in den Grundsätzen der Genossenschaftsstatuten und bei den Einscheidungsprozessen Berücksichtigung finden. Stellen diese sicher, dass eine Partei gegen ihren Willen keine Nachteile zu befürchten hat, kann die Gesamtmelioration durchaus erfolgreich sein. Womöglich wird die Felderzusammenlegung zwar nicht mathematisch optimal, sondern nur besser (melior) ausfallen, hingegen - und dieser Aspekt scheint mir für die Harmonie in der Gemeinde weit wichtiger - wird der „Dorffriede“ über die Melioration hinaus erhalten bleiben.
Einmal mehr zeigt sich, dass weniger durchaus mehr wäre.