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Demokratie wird klein geschrieben, wenn es um den Beschluss betreffend Durchführung einer Bodenverbesserung geht...

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Die verschiedenen Phasen des Meliorationsverfahrens...

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Termine, Treffen und Anlässe, an denen man sich mit dem Thema "Melioration" befasst...

Gründung der Meliorationsgenossenschaft steht an

Die Abstimmung über die Gründung der Meliorationsgenossenschaft findet am Samstag, 6.11.2010, 13.30 Uhr in der „Turnhalle Brislach“ statt. Jede/r Grundeigentümer/in hat die Einladung dazu anfangs Oktober 2010 erhalten.
Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist möglich und sollte von jenen Personen, die nicht persönlich an der Abstimmung teilnehmen können, unbedingt wahrgenommen werden.

Die wichtigsten Geschäfte (Traktanden 6-10):

  • 6. Erlass der Meliorationsstatuten
  • 7. Wahl der Mitglieder der Vollzugskommission
  • 8. Wahl des Genossenschafts- und Vollzugskommissionspräsidiums
  • 9. Wahl der Mitglieder der Schätzungskommission
  • 10. Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

Abstimmung nach demokratischen Grundsätzen

Im Gegensatz zur Wahl betreffend die Durchführung der Gesamtmelioration Brislach (siehe Notizen vom 24.4.2010), bei der nicht anwesende Stimmberechtigte als zustimmend galten und das Flächenmehr ebenfalls berücksichtigt wurde, entscheidet bei Wahlen und Beschlussfassung in der Genossenschaftsversammlung das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Das heisst, jeder Genossenschafter/in verfügt über eine Stimme, unabhängig von der vertretenen Fläche. „Willkommen in der Demokratie“, lässt sich dazu nur sagen!

Persönliche Anmerkung

Jede stimmberechtigte Person kann sich bei dieser Abstimmung nochmals aus ihrer Sicht zum Vorhaben „Gesamtmelioration Brislach“ äussern. Mit einem NEIN zu den vorgeschlagenen Genossenschaftsstatuten beispielsweise lässt sie erkennen, dass sie diese Meliorationsgenossenschaft und damit die Gesamtmelioration Brislach erst gar nicht will.

Meines Erachtens kommt ohne mehrheitlich beschlossene Statuten die Meliorationsgenossenschaft nicht rechtsgültig zustande. Folglich kann auf die weiteren Wahlen (Traktanden 7-10) verzichtet werden.
Ausserdem sollte ein solches Projekt erst gar nicht in Angriff genommen werden, wenn sich eine Mehrheit der betroffenen Grundeigentümer/Genossenschafter gegen die Gründung der Meliorationsgenossenschaft ausspricht. Man muss nämlich davon ausgehen, dass auch in Zukunft die entsprechende Sperrmehrheit bestehen bleibt (z.B. bei der nötigen Erteilung der Décharge an die Vollzugs- und Rechnungsprüfungskommission). Jedes designierte Kommissionsmitglied müsste sich zudem die Frage stellen, ob es in ein Gremium Einsitz nehmen möchte, welches nicht auf die Rückendeckung der Mehrheit der vertretenen Personen zählen kann.


Angesichts der Tatsache, dass der Beschluss über die Durchführung der Melioration am 24.4.2010 nur dank der Hinzurechnung der abwesenden Stimmberechtigten als JA-Stimmen und dem Flächenmehr zustande kam - an der eigentlichen Wahl standen 34 JA-Stimmen 116 NEIN-Stimmen gegenüber! - darf man gespannt sein, wie die Wahl über die Gründung der Meliorationsgenossenschaft am 6.11.2010 ausgehen wird.

Abstimmung über die Durchführung der Melioration

Diese fand am Samstag, 24 April 2010 um 14.00 Uhr in der Turnhalle Brislach statt.
Unter Vorbehalt, dass der Regierungsrat noch seine Zustimmung erteilt, gilt folgendes Ergebnis:

Auf Grund der Gesetzesbestimmungen in Art. 703 ZGB, wonach die Stimmen an der Abstimmung nicht anwesender Eigentümer als Ja-Stimmen zu zählen sind, wird die Gesamtmelioration Brislach trotz mehr persönlich abgegebener bzw. vertretener Nein-Stimmen sowohl mit dem Stimmen-, als auch dem Flächenmehr angenommen.

Kurzprotokoll

Zur Abstimmung selbst habe ich ein kurzes Protokoll [36 KB] verfasst. Dasjenige der Gemeinde zur Abstimmung finden Sie hier.
Den Presseartikel „Umstrittene Melioration - Ein Sieg der Abwesenden“ von Herrn Ecklin in der BaZ vom 26.4.2010 finden Sie hier.

Fazit der Abstimmung und weiteres Vorgehen:

  • Weil die Gemeinde sowie der Grossteil der Landwirte bereits im Voraus ihre generelle Zustimmung zum Vorhaben äusserten, und diese beiden Parteien zudem rund 60% des von der Melioration erfassten Perimeters vertreten („Flächenmehr“), bestand nie eine reelle Chance, das Projekt per „Stimmenmehr“ abzulehnen. Hinzu kommen die besonderen Modalitäten bei der Gewichtung der Stimmen („Ja-Stimmen der Abwesenden), die bei Bodenverbesserungen das geplante Vorhaben sehr stark begünstigen. Es war also zum Vornherein klar, dass es sich bei der vorliegenden Abstimmung über die Gesamtmelioration nur um einen Formalismus handelte, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen.
  • „Verloren“ ist jedoch lediglich eine Abstimmung, welche auf Grund der genannten Vorgaben gar nie zu gewinnen war. Bei künftigen Abstimmungen gelten hingegen wieder die anerkannten demokratischen Grundsätze, wonach jeder Grundeigentümer über eine Stimme verfügt, egal wie viel Grundfläche er vertritt.
  • Insofern sollten bzw. müssen die Befürworter des Projekts - allen voran die Gemeinde und Landwirte - zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der (abstimmenden) „kritischen Grundeigentümer“ in einem Verhältnis von 3:1 in der Überzahl ist. Wollen die Befürworter das Vorhaben also in vernünftigem Rahmen voranbringen, sind sie gut beraten, die Einwendungen dieser stärksten Gruppe ernst zu nehmen.
  • Die kritischen Grundeigentümer ihrerseits sind gut beraten, die „Flinte“ nach dieser absehbaren Abstimmungsniederlage“ nicht „ins Korn zu werfen“, sondern sich jetzt erst recht für ihre Anliegen einzusetzen. Dies gilt einerseits bei der anstehenden Ausgestaltung der Genossenschaftsstatuten, welche die Spielregeln enthalten, nach denen das Meliorationsverfahren ablaufen soll. Andererseits sind auch zahlreiche Kommissionen zu besetzten, in denen Einfluss auf das Verfahren ausgeübt werden kann.
  • Als „Einzelkämpfer“ werden die eher kritischen Grundeigentümer jedenfalls nichts bewirken können, weshalb sie auf entschlossene Mitstreiter angewiesen sind. Es zählt weiterhin jede Stimme!

Man kann das Ergebnis auch anders darstellen...

In seiner „Hornvieh-Post“-Ausgabe Nr. 183 vom 13.5.2010 äusserst sich der Gemeinderat Brislach wie folgt zu der Abstimmung über die Einleitung einer Gesamtmelioration:

Melioration ist beschlossen
„An der Abstimmung über die Gesamtmelioration Brislach nach Art. 703 ZGB vom 24. April 2010 wurde das Vorhaben mit 193 zu 116 Stimmen angenommen. Noch deutlicher wurde die Melioration mit dem Flächenmehr beschlossen. Während die zustimmenden Eigentümer über eine Fläche von 366 ha 65 a 45 m2 verfügen, beträgt die ablehnende Fläche lediglich 92 ha 56 a 92 m2.
Der nächste Schritt besteht nun in der Gründung der Genossenschaft mit der Beschlussfassung der Statuten und der Bestellung der entsprechenden Organe. Zu dieser Gründungsversammlung wird voraussichtlich im Herbst 2010 eingeladen. Wir danken allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für das Vertrauen, das sie uns im Interesse der Zukunft unserer Landwirtschaft entgegengebracht haben.“
Gemeinderat Brislach
Hornvieh-Poscht Nr. 183 vom 13.5.2010

Lässt man die absoluten Zahlen sprechen, so liegt der Gemeinderat mit seiner Einschätzung richtig. Dies würde jedoch bedeuten, das Ergebnis alleine auf der Aussagekraft von Zahlen zu „beschönigen“. Auf Grund des hohen „Nein-Stimmen-Anteils“, wäre weniger Euphorie bei den Ratsmitgliedern sowie bei den (wenigen aktiven) Befürwortern durchaus angebracht.
Zu behaupten, die Grundeigentümer/innen hätten dem Gemeinderat ihr Vertrauen ausgesprochen, zeugt entweder von beabsichtigtem politischem Kalkül, oder macht - und dies wäre weitaus blamabler - deutlich, dass die wiederholt geäusserten Bedenken zahlreicher Grundeigentümer/innen dem Vorhaben gegenüber von diesen Personen nicht wirklich verstanden bzw. ernst genommen werden. Das weitere Verfahren wird also zeigen, wie gross das behauptete Vertrauen wirklich ist.